# § 6 VO-ID212833 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rochau - Kolpiener Heide“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgaben festgelegt:

die Forsten sind möglichst in altholz-, zwergstrauch- bzw. unterholzreiche naturnahe Mischwaldbestände mit Traubeneichen und Kiefern als vorherrschende Baumarten zu entwickeln. Dabei

sind Kahlschläge nach Möglichkeit kleinflächig auszuführen oder zu vermeiden,

ist der Anteil an Totholz, Altholzinseln, Laubholzstubben und Höhlenbäumen zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen,

sind zur Verbesserung der Lebensbedingungen von wildlebenden Tieren Zwergsträucher zu fördern;

die extensive Weidewirtschaft ist zum Erhalt der Kulturlandschaft zu fördern und zu entwickeln;

die Dahme soll im Quellbereich und ihrem weiteren Bachlauf weitestgehend renaturiert werden;

mit schädlichen Substanzen belastete Böden sind nach Möglichkeit zu sanieren;

die naturverträgliche und naturorientierte Erholung ist durch geeignete Lenkungsmaßnahmen (Rad-, Wander-, Reitwege, sonstige Einrichtungen) so zu erhalten und zu entwickeln, daß die Beeinträchtigung störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume vermieden wird.

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Zitiervorschlag: § 6 VO-ID212833 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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