Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Kemlitz, Rosenthal und Schöna-Kolpien (Landkreis Teltow-Fläming) sowie in den Gemeinden Falkenberg, Langengrassau, Walddrehna und Wüstermarke (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Rochau - Kolpiener Heide".