Schutzzweck ist
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des eiszeitlich geprägten Landschaftsbildes, insbesondere
einer Altmoränenlandschaft mit ihren charakteristischen, großflächigen und unzersiedelten Kiefernmischwäldern, Binnendünen, moorigen Bereichen, Kiefernbauernheiden und einem geringen Grad an Bebauung und Verkehrserschließung,
der erodierten Altbergbaulandschaft mit ihrem ausgeprägten Relief sowie der von Wiesen geprägten Offenlandbereiche;
die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
der Funktionsfähigkeit gewachsener Böden durch Sicherung und Förderung der natürlichen Vielfalt der Bodeneigenschaften und des Bodenlebens, insbesondere durch den Schutz der Böden vor Abtragung, Überbauung und Erosion,
der Sicherung der bergbaubedingten Bodenaufschlüsse in ihrer natürlichen Sukzession und zur ungestörten Entwicklung der nährstoffarmen Tagebaurestlöcher Tröbitz-Ostfeld und Tröbitz-Westfeld im Hinblick auf ihre Flora und Fauna, ihre Steilufer, ihren Wasserhaushalt und ihre Gewässerdynamik,
der Schutz der Wälder wegen ihrer Ausgleichsfunktion für das Regionalklima und als Frischluftentstehungsgebiet,
der Entwicklung der Forstflächen zu strukturreichen Waldgesellschaften, wie naturnahen beerkrautreichen Kiefern-Mischwäldern und Kiefern-Traubeneichen-Rotbuchen-Mischwäldern und zum Erhalt eines großflächigen, weitgehend von Störungen unbeeinflußten und nicht zersiedelten Waldstandortes,
wegen der Bedeutung des Gebietes im Rahmen des überregionalen Biotopverbundes (Lausitzer Landrücken-Südrand Endmoräne),
der Schutz und die Förderung der autochthonen Tieflandfichten und Weißtannen an ihrer nördlichen Verbreitungsgrenze sowie der Vorkommen von Rotbuche und Traubeneiche,
der Funktionsfähigkeit der Wasserkreisläufe durch die Sicherung und Wiederherstellung von weitgehend unbeeinträchtigten Grund- und stehenden Gewässern sowie fließenden Gewässersystemen,
der Erhalt seltener und gefährdeter Vegetationstypen und Biotopen als Lebensraum einer großen Zahl seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für eine naturorientierte Erholung.