(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von
rund 10.510 Hektar und umfaßt Teile der Niederlausitzer Randhügel
der Lausitzer Becken- und Heidelandschaft. Es wird wie folgt ungefähr
begrenzt:
im Norden durch die Landstraße
Friedersdorf-Oppelhain-Sorno-Pechhütte,
im Osten von der Gemarkungsgrenze Sorno-Finsterwalde und der
Landstraße Grünewalde-Lauchhammer/West,
im Süden durch die Bahnlinie Lauchhammer/West-Elsterwerda/ Biehla und
im Westen durch die Ortsverbindungsstraße
Elsterwerda-Kraupa-Dobra-Theisa-Friedersdorf.
Eine Kartenskizze ist der Verordnung zur Orientierung als Anlage
beigefügt.
(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in Karten im
Maßstab 1:25.000 und in Flurkarten mit einer ununterbrochen Linie
eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand der Linie. Die innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes liegenden Flurstücke sind in einem
Flurstücksverzeichnis aufgeführt.
(3) Die Karten und das Flurstücksverzeichnis können beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes
Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis
Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde, in Bad Liebenwerda von jedermann
während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.