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§ 1 VO-ID212729 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Kreuzbach“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum

Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald Kreuzbach“

und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.