Die in § 2 näher
bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald
werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Stärtchen“
und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
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Die in § 2 näher
bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald
werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Stärtchen“
und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.