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# § 5 VO-ID212676 (Brandenburg) — Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Verordnung über den Schutzwald „Ziltendorfer Düne“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als

Zielvorgabe benannt:

die in den lichten Kiefernwäldern vorkommenden geschützten Trockenbiotope sollen durch Entnahme nicht lebensraumtypischer sowie bedrängender Gehölze freigestellt und in ihrer Entwicklung gefördert werden;

die Kiefernbestände sollen unter Rücksichtnahme auf die im Unterstand vorkommenden Trockenbiotope

regelmäßig durchforstet werden, um langfristig eine lichtdurchlässige Schirmstellung zu erreichen, die für die Entwicklung der Trockenbiotope erforderlich ist;

der weiteren Ausbreitung der Robinie soll durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt

werden, um ein Verdrängen der lebensraumtypischen Baum- und Straucharten sowie vorkommender seltener Pflanzen der Magerrasen zu verhindern;

ankommende Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation

soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden.

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Zitiervorschlag: § 5 VO-ID212676 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212676/5

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