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§ 5 VO-ID212676 (Brandenburg) — Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Verordnung über den Schutzwald „Ziltendorfer Düne“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als

Zielvorgabe benannt:

die in den lichten Kiefernwäldern vorkommenden geschützten Trockenbiotope sollen durch Entnahme nicht lebensraumtypischer sowie bedrängender Gehölze freigestellt und in ihrer Entwicklung gefördert werden;

die Kiefernbestände sollen unter Rücksichtnahme auf die im Unterstand vorkommenden Trockenbiotope

regelmäßig durchforstet werden, um langfristig eine lichtdurchlässige Schirmstellung zu erreichen, die für die Entwicklung der Trockenbiotope erforderlich ist;

der weiteren Ausbreitung der Robinie soll durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt

werden, um ein Verdrängen der lebensraumtypischen Baum- und Straucharten sowie vorkommender seltener Pflanzen der Magerrasen zu verhindern;

ankommende Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation

soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden.