nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 VO-ID212652 (Brandenburg) — Übergangsregelung

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Premnitz-Königshütte

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für bei Inkrafttreten dieser Verordnung errichtete und betriebene Anlagen gilt das Verbot des Betreibens gemäß § 3 Nummer 3 und 5 nach einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung.