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§ 1 VO-ID212639 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Heidekrug“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher

bezeichneten Waldflächen mit überwiegend besonderer Schutzfunktion als Naturwald

werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald

Heidekrug“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.