Der Wortlaut der Beschlüsse der Landesregierung wird vom Vorsitzenden grundsätzlich jeweils im Anschluss an die mündliche Beratung eines Gegenstandes festgelegt.
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Der Wortlaut der Beschlüsse der Landesregierung wird vom Vorsitzenden grundsätzlich jeweils im Anschluss an die mündliche Beratung eines Gegenstandes festgelegt.