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§ 6 VO-ID212548 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergsoll“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und

Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch eine am Schutzzweck orientierte

Wasserrückhaltung soll die Wasserversorgung des zentralen Gewässers und der

umliegenden Großseggenriede und Röhrichte verbessert werden;

zum Schutz der Waldränder soll ein

Schutzstreifen als Puffer zur Ackerfläche aus der Nutzung genommen werden.