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§ 6 VO-ID212523 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putlitzer Stadtheide“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und

Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Kiefernforste und

andere nicht mit einheimischen beziehungsweise mit standortfremden Gehölzen

bestockte Flächen sollen in naturnahe Laubwälder umgewandelt werden;

durch eine am

Schutzzweck orientierte Wasserrückhaltung soll die Wasserversorgung des Moores

gesichert werden.