Die in § 2 näher bezeichnete
Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Putlitzer Stadtheide“.
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Die in § 2 näher bezeichnete
Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Putlitzer Stadtheide“.