nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 VO-ID212466 (Brandenburg) — Verbote

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Ruppiner Schweiz“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen sind

im Schutzwald gemäß § 12 Absatz 6 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg alle

Handlungen verboten, die dem in § 3 genannten Schutzzweck zuwiderlaufen und das

Gebiet oder einzelne seiner Bestandteile nachhaltig stören, verändern,

beschädigen oder zerstören können.

(2) Es ist insbesondere verboten:

das Gebiet forstwirtschaftlich zu nutzen;

die Art oder den Umfang der bisherigen

Grundstücksnutzung zu ändern;

das Gebiet außerhalb der Waldwege zu betreten;

im Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen und Gespannen

zu fahren oder diese dort abzustellen;

zu zelten, zu lagern, Wohnwagen aufzustellen, zu

rauchen und Feuer anzuzünden;

Plakate, Werbeanlagen, Bild- oder Schrifttafeln

aufzustellen oder anzubringen;

die Bodengestalt zu verändern, Böden zu verfestigen

oder zu versiegeln;

Düngemittel einschließlich Wirtschaftsdünger und

Sekundärrohstoffdünger zum Zwecke der Düngung sowie Abwasser zu sonstigen

Zwecken zu lagern, auf- oder auszubringen oder einzuleiten;

Pflanzenschutzmittel jeder Art oder Holzschutzmittel

anzuwenden;

wild lebende Pflanzen oder ihre Teile oder

Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen,

auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten.

---

Zitiervorschlag: § 4 VO-ID212466 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212466/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
