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§ 1 VO-ID212466 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Ruppiner Schweiz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher

bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald in der

amtsfreien Stadt Neuruppin werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt

die Bezeichnung „Naturwald Ruppiner Schweiz“ und wird in das Register der

geschützten Waldgebiete aufgenommen.