Nummer 1 Buchstabe a und c tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Im Übrigen tritt
diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den
8. Juli 2009
Der Minister für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und
Verbraucherschutz
In Vertretung
Dietmar Schulze