Die Verbote der Zonen III und II gelten auch in der Zone I. In der Zone I sind außerdem verboten:
1. das Betreten oder Befahren,
2. land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,
3. Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche.
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Die Verbote der Zonen III und II gelten auch in der Zone I. In der Zone I sind außerdem verboten:
1. das Betreten oder Befahren,
2. land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,
3. Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche.