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Verordnung über die Übertragung des Rechts zur Berufung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an der Universität Potsdam
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Universität Potsdam wird das Recht zur Berufung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer übertragen.