Die in § 2
näher bezeichnete Fläche in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im
Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Booßener Teichgebiet“.
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Die in § 2
näher bezeichnete Fläche in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im
Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Booßener Teichgebiet“.