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Verordnung über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Auszahlung
der Mittel erfolgt quartalsweise oder jährlich nach Vorlage der
Erstattungsanträge.