Zuständige
Behörde für die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem
Schwangerschaftskonfliktgesetz ist das Landesamt für Soziales und Versorgung.
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Zuständige
Behörde für die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem
Schwangerschaftskonfliktgesetz ist das Landesamt für Soziales und Versorgung.