Die Befugnis des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen
Fachministers zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Festsetzung von
Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten nach § 21 Abs. 1 und
§ 22 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes wird
für das im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geplante Naturschutzgebiet
„Sorno-Rosendorfer-Buchten“ auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz
als untere Naturschutzbehörde,
für das im Landkreis Prignitz geplante Landschaftsschutzgebiet
„Osargebiet bei Perleberg“ auf den Landkreis Prignitz als untere
Naturschutzbehörde
übertragen.