Der LEP eV wird in Brandenburg bei der gemeinsamen
Landesplanungsabteilung, bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten,
amtsfreien Gemeinden und Ämtern, auf deren Bereich sich die Planung
erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt.
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Der LEP eV wird in Brandenburg bei der gemeinsamen
Landesplanungsabteilung, bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten,
amtsfreien Gemeinden und Ämtern, auf deren Bereich sich die Planung
erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt.