nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Aufsicht über die Einigungsstellen übt das Ministerium
für Wirtschaft (Aufsichtsbehörde) aus.