Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über
Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Rücknahme
des Antrages sowie über die Zustellung von Amts wegen gelten
sinngemäß.
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Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über
Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Rücknahme
des Antrages sowie über die Zustellung von Amts wegen gelten
sinngemäß.