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# § 2 VO-ID212212 (Brandenburg) — Räumlicher Geltungsbereich

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schwedt-Springallee  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Lage und Größe des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen ergeben sich aus der Beschreibung in der Anlage 1, der Übersichtskarte in der Anlage 2 und der in Absatz 2 genannten Karte, die Bestandteil dieser Verordnung sind.

(2) Die Schutzzonen sind in einer topographischen Karte im Maßstab 1 : 10 000 dargestellt. Die Karte ist mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (Siegelnummer 48) versehen. Die Karte ist bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark und der Stadt Schwedt/Oder hinterlegt und kann dort während der Dienststunden von jedermann kostenlos eingesehen werden. Weitere Ausfertigungen der Karte befinden sich im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und im Landeshauptarchiv.

(3) Veränderungen der Topographie sowie von Flurstücksgrenzen oder -bezeichnungen berühren den räumlichen Geltungsbereich der Schutzzonen nicht.

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Zitiervorschlag: § 2 VO-ID212212 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212212/2

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