Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz
wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die
Bezeichnung „Gülitzer Kohlegruben“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz
wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die
Bezeichnung „Gülitzer Kohlegruben“.