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§ 1 VO-ID212180 (Brandenburg)

Verordnung über die Mustersatzung für Fischereigenossenschaften

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in der Anlage enthaltene Mustersatzung gilt für diejenigen Fischereigenossenschaften, die innerhalb einer von der Fischereibehörde gesetzten Frist keine genehmigungsfähige Satzung beschlossen haben.