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§ 5 VO-ID212170 (Brandenburg) — Inkrafttreten

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Krugpark” als geschütztes Waldgebiet für Erholung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 22. September 1999

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gunter Fritsch

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.