Die im § 2 näher bezeichneten Waldflächen von besonderer Bedeutung, in der Stadt Brandenburg gelegen, werden zum Erholungswald erklärt. Der Erholungswald trägt die Bezeichnung "Krugpark" und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.
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Die im § 2 näher bezeichneten Waldflächen von besonderer Bedeutung, in der Stadt Brandenburg gelegen, werden zum Erholungswald erklärt. Der Erholungswald trägt die Bezeichnung "Krugpark" und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.