# § 2 VO-ID212166 (Brandenburg) — Schutzgegenstand

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Hagen” als Schutzwald  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 38,79 Hektar und befindet sich in der

Gemarkung Flur Flurstück

Raben

4

37 teilweise, 39, 40, 41, 42, 44, 63 und 120.

Die Waldfläche mit teilweise besonderer Schutzfunktion wird als Naturwald „Rädigke“ bezeichnet und besteht aus einem naturnahen Traubeneichen-Buchenwald mit einer Größe von 24,91 Hektar. Sie befindet sich in der

Gemarkung Flur Flurstück

Raben

4

37 teilweise, 39, 40, 41, 42, 44 und 120.

(2) Die Grenze des geschützten Waldgebietes ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000, einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 5 000 und einer Flurkarte im Maßstab 1 : 5 000 dargestellt. Die Karten sind Bestandteil der Rechtsverordnung. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der topografischen Karte.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in Potsdam – oberste Forstbehörde – sowie beim zuständigen Amt für Forstwirtschaft Belzig in Belzig – untere Forstbehörde – von jedermann während der Dienstzeit eingesehen werden.

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Zitiervorschlag: § 2 VO-ID212166 (Brandenburg)

Quelle: BRAVORS, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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