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§ 1 VO-ID212166 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Hagen” als Schutzwald

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemeinde Rabenstein/Fläming im Landkreis Potsdam-Mittelmark gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Hagen“ und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.