Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemeinde Flecken Zechlin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Am Kolbitzgestell“ und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.