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§ 1 VO-ID212165 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Am Kolbitzgestell” als Schutzwald

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemeinde Flecken Zechlin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Am Kolbitzgestell“ und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.