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§ 1 VO-ID212159 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Linther Busch” als Schutzwald

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit

besonderer Schutzfunktion zur Erhaltung bedeutsamer Bestände und

Lebensräume, historischer Waldbewirtschaftungsformen und

schutzwürdiger Biotope, in der Gemeinde Brück im Landkreis

Potsdam-Mittelmark gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald

trägt die Bezeichnung "Linther Busch" und ist in das

Waldverzeichnis aufzunehmen.