§ 1 VO-ID212156 (Brandenburg) — Erklärung zum Erholungswald

Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen von

überörtlicher Bedeutung in den Gemeinden Eberswalde und Spechthausen

im Landkreis Barnim werden zum Erholungswald erklärt. Der Erholungswald

trägt die Bezeichnung "Eberswalder Schwärzetal" und ist in

das Waldverzeichnis aufzunehmen.