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§ 6 VO-ID212145 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reptener Teiche“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung des Ober- und Unterteiches soll nach ökologischen Kriterien erfolgen, wobei mindestens 30 Prozent der bespannbaren Teichfläche als Schilffläche zu erhalten sind;

an Staubauwerken soll die biologische Durchgängigkeit hergestellt werden;

der vorgesehene naturnahe Rückbau des für die Grubenwasserableitung ausgebauten Vetschauer Mühlenfließes soll nach Möglichkeit die Eigendynamik des Fließgewässers zur Formung der Gewässerbettstruktur zulassen;

Entwicklung einer Konzeption zur naturorientierten und naturverträglichen Erholungsnutzung.