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§ 6 VO-ID212143 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stadthavel“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch eine gezielte Grünlandauflassung soll die Entwicklung von Weichholzauenwald unterstützt werden (zum Beispiel in der Flur 94);

die Orchideenstandorte im Gebiet sollen gepflegt werden;

die nicht der potenziell natürlichen Vegetation entsprechenden Baumarten (Eschenahorn, Kanadische Pappel) sollen langfristig entnommen werden.