§ 1 VO-ID212135 (Brandenburg) — Erklärung zur Schutzzone I

Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Staffelde“ des Nationalparks „Unteres Odertal“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Nationalparks „Unteres Odertal“ im Landkreis Uckermark werden zur Schutzzone I erklärt. Das Gebiet trägt die Bezeichnung „Staffelde“.