Zuständige Behörde für die Aufstellung
oder Genehmigung von Regeln zur Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen gemäß
§ 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes ist das Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten.
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Zuständige Behörde für die Aufstellung
oder Genehmigung von Regeln zur Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen gemäß
§ 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes ist das Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten.