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§ 1 VO-ID212081 (Brandenburg)

Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Annahütte-Poley

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Sanierungsplan Annahütte-Poley wird mit seinen

textlichen und zeichnerischen Darstellungen in der Fassung des Beschlusses des

Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 19. Juni 1997 für

verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.