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§ 3 VO-ID212059 (Brandenburg)

Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Stadt Forst für den Neubau der B 112 als Ortsumgehung Forst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt

mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach

§ 17 des Bundesfernstraßengesetzes außer Kraft,

spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Verkündungstag.

Potsdam, den 16. Februar 2004

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und

Verkehr

Frank Szymanski