Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Sie tritt mit Beginn der Auslegung der Pläne im
Planfeststellungsverfahren nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes
außer Kraft, spätestens jedoch am 30. April 2006.
Potsdam, den 2. April 2002
Anm.: Anlagen wurden nicht aufgenommen.