Die bezirklichen Grenzen Neuruppins nach § 1 und die
Ortsmittelpunkte nach § 2 werden auch durch die kartographische
Darstellung festgelegt, die Bestandteil dieser Verordnung ist.
Die bezirklichen Grenzen Neuruppins nach § 1 und die
Ortsmittelpunkte nach § 2 werden auch durch die kartographische
Darstellung festgelegt, die Bestandteil dieser Verordnung ist.