Die bezirklichen Grenzen Neuruppins nach § 1 und die
Ortsmittelpunkte nach § 2 werden auch durch die kartographische
Darstellung festgelegt, die Bestandteil dieser Verordnung ist.
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Die bezirklichen Grenzen Neuruppins nach § 1 und die
Ortsmittelpunkte nach § 2 werden auch durch die kartographische
Darstellung festgelegt, die Bestandteil dieser Verordnung ist.