§ 2 VO-ID212049 (Brandenburg)

Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Landeseinrichtung "Ausländeraufnahmeheim" in

Blumberg wird aufgelöst.