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§ 6 VO-ID212023 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Randowhänge bei Schmölln“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

das Grünland soll möglichst mit Schafen und Ziegen beweidet oder gemäht werden;

für Nachsaaten soll Saatgut einheimischer, standorttypischer Arten verwendet werden;

es sollen strukturreiche Waldmäntel und -säume erhalten und entwickelt werden;

gebietsfremde Gehölzarten, wie Robinie und Grau-Erle, sollen zurückgedrängt werden.