# § 6 VO-ID211997 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stockshof-Behlower Wiesen“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

auf Grünland der Zone 1 soll die Nutzung nicht vor dem 16. Juli eines jeden Jahres erfolgen;

die für ein Niederungsgebiet auf Niedermoor typischen Abflussverhältnisse im Grund- und Oberflächenwasser sollen so wiederhergestellt werden, dass dem Schutzzweck entsprechende Wasserstände erreicht werden;

im Lieberoser Mühlenfließ soll die Entstehung naturnaher Gewässerstrukturen sowie ein sich entwickelnder Erlenaufwuchs zugelassen und gefördert werden;

die Kiefernforste sollen zu naturnahen Laub-Nadel-Mischwäldern entwickelt werden;

der Naturverjüngung soll bei geeigneten Ausgangsbeständen der Vorrang eingeräumt werden.

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Zitiervorschlag: § 6 VO-ID211997 (Brandenburg)

Quelle: BRAVORS, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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