nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 VO-ID211993 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lönnewitzer Heide“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Trockenrasen und Heideflächen sollen durch geeignete Maßnahmen wie Entbuschung, Beweidung oder Mahd erhalten werden;

Höhlenbäume sollen nicht gefällt werden;

in den Laubmischwäldern sollen hohe Alt- und Totholzanteile erhalten beziehungsweise entwickelt werden.