Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Trockenrasen und Heideflächen sollen durch geeignete Maßnahmen wie Entbuschung, Beweidung oder Mahd erhalten werden;
Höhlenbäume sollen nicht gefällt werden;
in den Laubmischwäldern sollen hohe Alt- und Totholzanteile erhalten beziehungsweise entwickelt werden.