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§ 6 VO-ID211991 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Harenzacken“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

um den Wasserhaushalt des Waldgebietes „Harenzacken“ zu verbessern, sollen Vorfluter und Entwässerungsgräben möglichst zurückgebaut werden;

das Grünland soll extensiv, den Belangen des Artenschutzes angepasst, bewirtschaftet werden;

die Anlage von Pufferzonen um Sölle und Kleingewässer wird angestrebt;

die Forstflächen sollen möglichst durch Naturverjüngung und Zulassen natürlicher Sukzessionsprozesse in naturnahe, strukturierte Waldbestände überführt werden.