(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die „Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. März 1961 zum Naturschutzgebiet Forst Semlin“ außer Kraft.
Potsdam, den 30. April 2003